Dialog und Tarif
Dialog
Wir betrachten unsere Arbeit als Dialog zwischen Ihnen und uns – also verschiedenen Sichtweisen und Perspektiven – denn an Deren bedarf es am meisten in unserem Themenfeld.
Den Zeitrahmen bestimmen Sie – in der Regel dauert der gemeinsame Austausch zwischen 60 und 90 Minuten.
Das Erstgespräch in der Trauerbegleitung benötigt erfahrungsgemäss zeitlich immer einen sehr flexiblen Rahmen. In diesem geht es vor allem darum, sich gegenseitig kennen zu lernen und Ihnen sowie uns auch eine Perspektive zu ermöglichen.
Die Planung und Weiterführung von Dialogen entscheiden Sie mit – Sie gehen in keinem Fall eine Verpflichtung mit uns ein. Lediglich für die Erarbeitung des persönlichen Dossiers ist ein gewisser Ablauf vorgegeben, da die Erarbeitung grösstenteils durch Sie geschieht.
Tarife
Behandlungen und Angebote
- Reiki CHF 120.- / Stunde
- Kinesiologie Claudia Camenzind CHF 144.- / Stunde. Es geltenden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Claudia Camenzind – Praxis für Kinesiologie. Über Krankenkasse Zusatzversicherung abrechenbar.
- Kinesiologie Tuomas Hartmann Ausbildungsangebot CHF 60.- / Stunde (Normaltarif CHF 120.- / Stunde). Nicht Krankenkassen anerkannt.
- Channeling CHF 144.- pauschal
- Trauerbegleitung CHF 144.- / Stunde
- Persönliche Dokumentation CHF 350.- Pauschal. Enthalten sind ein persönliches Erstgespräch zur Erarbeitung der Grundlagen (ca. 2 Stunden), sowie die Aufarbeitung und Fertigstellung des Dossiers unsererseits. Sie erhalten Ihre Dokumentation in gedruckter Form. Bei Bedarf können zusätzliche Sitzungen gebucht werden zu CHF 144.- / Stunde.
Tierbehandlungen
- Grundtarif Tierbehandlung CHF 120.- / Stunde
- Fernbehandlungen CHF 30.- / 15 Minuten
- Intensivbehandlungen über mehrere Tage CHF 25.- / 15 Minuten
- Wochenpauschale Intensivbehandlung CHF 150.- (tägliche Fernbehandlung nach Bedarf inkl. Vor- und Nachgespräch)
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte bis spätestens 24 Stunden vorher Bescheid. Für verpasste Verabredungen behalten wir uns das Recht vor, diese mit 60 Minuten zu verrechnen.
